Einreisebestimmungen für Hunde

 
Die Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
da sich die Bestimmungen immer wieder ändern können.

Allgemeiner Hinweis:

 

Zecken und Mücken können in Mitteleuropa und in südlichen Ländern schwerwiegende Krankheiten wie z. B. Leishmaniose, Babesiose, Ehrlichiose, FSME, Borreliose oder Dirofilariose auf Ihr Tier übertragen.
Fragen Sie daher vor der Reise in Ihrer Tierarztpraxis nach einem geeigneten Schutz.

Seit 2004 muss bei Reisen, innerhalb der Eu, der blaue Heimtierausweis /Eu Ausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres - gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut - mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde.

Auch muss der Ausweis dem Tier eindeutig zugeordnet werden können.
Deshalb ist das Tier mittels Tätowierung (gilt nur noch bis 03.07.2012) oder mittels eines unter die Haut injizierten Transponder (Mikrochip) zu kennzeichnen und die Kennzeichnungsnummer in den Ausweis einzutragen.
Zu beachten ist jedoch, dass, wenn ein Transponder nicht den europäischen Standards (ISO-Norm11784 bzw. Anhang A der ISO-Norm 11785) entspricht, er mit den vorhandenen Scannern am Flughafen nicht ausgelesen werden kann.
In diesem Fall muss ein eigener, zu dem Transponder passender Scanner mitgeführt werden.
Der EU-Heimtierausweis kann von jedem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden, wenn dieser über die dazu erforderliche behördliche Ermächtigung verfügt.

 

Länderübersicht

   

Australien

 

Achtung:
Für die Wiedereinreise nach Deutschland also die Heimreise sind die Bestimmungen erheblich verschärft worden!
Das Tier muss noch in Deutschland rechtzeitig vor der geplanten Reise gegen Tollwut geimpft werden und es muss noch in Deutschland (von einem zugelassenen Labor) eine Tollwut-Antikörperbestimmung aus dem Blut des Tieres vorgenommen werden.
Die Blutuntersuchung soll frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden.
Im blauen EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
- Tollwutimpfung Ergebnis der Blutuntersuchung
- Kennzeichnung (Mikrochip oder Tätowierung)

Weitere Informationen:
unter
http://www.affa.gov.au/

 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Belgien

 

Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich.
Die Impfung muss mindestens 1 Monat vor Einreise erfolgt sein.
Für Hunde unter 3 Monaten und für Katzen ist die Bescheinigung 6 Monate gültig, für ältere Hunde beträgt die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung 1 Jahr.
Es besteht allgemeine Leinenpflicht.

Achtung – Änderung - Einführen von ungeimpften Welpen nach Belgien:
"Der belgische Veterinärdienst hat die übrigen Mitgliedstaaten darüber informiert, dass ab dem 17.06.2006 aufgrund geänderter Rechtslage ungeimpfte Hunde- und Katzenwelpen unter 3 Monaten nur noch aus solchen Ländern nach Belgien verbracht werden dürfen, die in Anhang II der „EU-Heimtierverordnung“ Nr. 998/2003 aufgeführt sind und nach den Definitionen des OIE-Codes als tollwutfrei gelten.
Demnach dürfen solche Tiere nicht mehr von Deutschland nach Belgien verbracht werden."

Weitere Informationen:
Duitse Nationale Dienst voor Toerisme
Office National Allemand du Tourisme
92, Val d'Or / Gulledelle 92
1200 Bruxelles / Brussel
Tel. 02-245.97.00


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Bosnien-Herzegowina

 

siehe Serbien / Montenegro


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Bulgarien

 

Ein Nachweis über die Identifikation des Tieres sowie eine vom Amtstierarzt bestätigte Bescheinigung über Herkunft, Gesundheitszustand und Parasitenfreiheit in bulgarischer Sprache /Englischer Sprache ist erforderlich.
Die Gesundheitsbescheinigung sollte nicht älter als 24 Stunden sein und die Behandlung der Hunde und Katzen innerhalb der letzten 60 Tage gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) enthalten.
Für Hunde werden die im Internationalen Impfpass eingetragenen und amtstierärztlich bestätigten Impfungen gegen Tollwut und Staupe, für Katzen gegen Tollwut und Katzenseuche gefordert.
Die Impfung gegen Tollwut soll vor mindestens 30 Tagen, längstens aber vor 11 Monaten erfolgt sein.
Eine Bescheinigung über die Tollwutfreiheit des Herkunftslandes in den letzten 6 Monaten sowie ein serologischer Test, der nicht älter als 15 Tage sein sollte, über die Brucellosefreiheit beim Hund wird verlangt.

Achtung:
Für die Wiedereinreise nach Deutschland, also die Heimreise, sind die Bestimmungen erheblich verschärft worden!
Das Tier muss noch in Deutschland rechtzeitig vor der geplanten Reise gegen Tollwut geimpft werden und es muss noch in Deutschland (von einem zugelassenen Labor) eine Tollwut-Antikörperbestimmung aus dem Blut des Tieres vorgenommen werden.
Die Blutuntersuchung soll frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden.
Im blauen EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
- Tollwutimpfung Ergebnis der Blutuntersuchung
- Kennzeichnung (Mikrochip oder Tätowierung

Achtung: Tollwut-Titer /Blutuntersuchung für die Wiedereinreise in die EU erforderlich!

Weitere Informationen:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
ul. Frédéric Joliot-Curie 25
BG - 1113 Sofia
Telefon (internationale Vorwahl: ++359-2) Zentrale: 918 38-0
Email:
info@sofia.diplo.de


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Dänemark

 

Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis im Internationalen Impfpass, das die Impfung vor mehr als 30 Tagen und weniger als 72 Monaten bestätigt.
Sind keine 30 Tage zwischen Impfung und Einreise vergangen oder sind die Tiere jünger als 3 Monate, ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich.
Die Einfuhr nach Dänemark von Pitbullterriern und Tosas (sowie von Kreuzungen mit diesen) ist verboten.

Weitere Informationen:
über die Kgl. Dänische Botschaft unter
Tel. +49 - (0)30 - 50 50 20 00
oder unter der Emailadresse
beramb@um.dk


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Deutschland

 

Beim Grenzübertritt reicht der Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung im Internationalen Impfpass aus, sofern höchstens drei Tiere oder, im Falle von Hunde- oder Katzenwürfen, das Muttertier mit dem gesamten Wurf (Welpen jünger als 3 Monate) mitgeführt werden.
Die Tollwutschutzimpfung soll mindestens 30 Tage und längstens 72 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt werden.
Welche Bestimmungen gelten für das Verbringen von Heimtieren aus Drittländern bzw. für die Wiedereinreise aus Drittländern nach Deutschland oder in EU-Mitgliedstaaten?

Für Hunde die aus Drittländern wie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, dem Vatikan oder gelisteten Drittländern
nach Deutschland bzw. in EU-Mitgliedsstaaten (außer Großbritannien, Malta, Irland und Schweden) wieder einreisen, gelten die Bestimmungen wie für die Eu-Mitgliedsstaaten.

Heimtiere, die aus nicht gelisteten Drittländern (z.B. Ägypten, Türkei, Marokko, Mexiko, Thailand, Tunesien) nach Deutschland bzw. in die EU-Mitgliedsstaaten reisen/wieder einreisen, müssen:
eine Tollwutimpfung mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) und
eine Titer - Bestimmung (mind. 0,5 I.E./ml) mindestens 30 Tage nach Impfung und drei Monate vor der Verbringung aufweisen. Die einmalige Titer - Bestimmung ist ausreichend, wenn das Tier nach dem vom Hersteller vorgeschriebenen Impfprotokoll ohne Unterbrechung regelmäßig geimpft wurde.

Achtung: Für Reisen in Nicht-EU-Länder ist der EU-Heimtierausweis für die Wiedereinfuhr nach Deutschland bzw. in EU-Länder vorgeschrieben.



Kampfhunde wie Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen ist die Einfuhr nicht erlaubt!
Weitere Hunderassen, je nach Vorschrift des Bundeslandes, in dem der Hund gehalten werden soll, ist die Einfuhr verboten.
Das einführen von Kupierten Hunden wie zum Beispiel Dobermann Ohren/Rute nach Deutschland ist nicht verboten.

Transport von Hunden im Auto
Wer einen Hund im Auto nicht sichert, begeht in Deutschland einen Verkehrsverstoß.
Ein Autofahrer muss nämlich dafür Sorge tragen, dass die Verkehrssicherheit nicht durch Ladung, beeinträchtigt wird (§ 23 StVO).
Auch Tiere sind Ladung im verkehrsrechtlichen Sinne.
Verstöße werden mit 35 € Bußgeld geahndet.
Entsteht durch die Verletzung der Sicherungspflicht eine Gefährdung, sind sogar 50 € und drei Punkte in Flensburg fällig.
Gesichert werden können Hunde mit:
- mit Spezialgeschirren
- durch Transportboxen, die am besten hinter der Rücksitzlehne und quer zur Fahrtrichtung positioniert werden
- Trenngitter für den Innenraum.

Weitere Informationen:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Dienstsitz Bonn:
Besucheranschrift: Rochusstr. 1, 53123 Bonn;
Postanschrift: Postfach 14 02 70, 53107 Bonn.
Telefon: 0228/99529-0
Telefax: 0228/99529-3179
E-Mail:
poststelle@bmelv.bund.de


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Estland

 

Tollwutschutzimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten durchgeführt und im Internationalen Impfpass eingetragen.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in Englisch, Russisch oder Estnisch erforderlich.
Mindestalter bei Einreise: 10 Wochen.

Weitere Informationen:
Telefonzentrale der Deutschen Botschaft Tallinn
Telefon: 00372 - 6275-300
Telefax: 00372 - 6275-304
E-Mail:
info@tallinn.diplo.de


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Finnland

 

Tierärztliche Tollwutimpfbescheinigung für Hunde und Katzen, die über 3 Monate alt sind.
Impfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten.
Tiere bis zum 3. Lebensmonat brauchen keine Impfung.
Eine tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis), die frühestens 72 und spätestens 24 Stunden vor der Einreise erfolgt sein muss, wird gefordert.

Weitere Informationen:
unter
http://www.finlandemb.de/lemmikit.asp


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Frankreich

 

Für Hunde und Katzen älter als 3 Monate ist eine gültige Tollwutimpfung ausreichend.
Bei Erstimpfung muss die Impfung vor mindestens 30 Tagen erfolgt sein.
Bei Auffrischungsimpfungen müssen die Bestimmungen des Einreiselandes erfüllt sein (Deutschland alle 12 Monate).
Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein. Bei Einreise von mehr als 3 Tieren und von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist eine Sondergenehmigung des Ministère de l'Agriculture, Paris erforderlich

Einreise mit Kampfhunden
- Kategorie 1
Ob beim Aufenthalt oder nur auf der Durchreise, Sie sollten sich unbedingt mit den französischen Rechtsgrundlagen befassen.
Besonders bei Mitnahme von so genannten Gefahrenhunden gelten folgende Punkte:
Absolutes Einfuhrverbot besteht für die Rassen der Kategorie 1:

Staffordshire-American Staffordshire Terrier, Pitbull, Mastiff, Boerbull, Tosa Inu sowie Hunde die die eindeutigen Merkmale dieser Rassen tragen Mischlinge aus diesen Rassen.
Illegal eingeführte Hunde werden sofort beschlagnahmt und können getötet werden.
Entscheidend ist die Rassebestimmung nach französischen Zuchtbüchern (LOF) und deren zum Teil unklaren Rassedefinitionen, keinesfalls die im Heimtierpass eingetragene Rasse.
Bei Mischlingen sollte eine zusätzliche Rassezuordnung muss von einem kynologischen Verband oder Fachtierarzt in französischer Sprache vorliegen.
Eine nachträgliche Übersetzung wäre nur mit amtlicher Beglaubigung oder von einem vereidigten Übersetzer gültig.

- Kategorie 2 (Wach und Schutzhunde)

Strikte Auflagen bestehen für Schutz- und Wachhunde die FCI- Papiere und Heimtierpass benötigen und mitführen sollten.
Diese Tiere dürfen nur mit Maulkorb und Leine geführt werden.
Zuwiderhandlungen werden mit bis zu sechs Monaten Gefängnis und bis zu 15.000 Euro Geldstrafe geahndet.
Zudem müssen Listenhunde der Kategorie 2 bei der zuständigen Gemeinde angemeldet sein, was für Touristen unmöglich ist.
Dies bedeutet:
Selbst wenn Hunde an der Grenze toleriert werden, können sie später im Land beschlagnahmt und getötet werden.
Es besteht die Pflicht, dass die Hunde geimpft sind, einen Heimtierpass haben und eine genaue Identifizierung z. B. über Mikrochip möglich ist.
Im privaten Reiseverkehr sind bei der Einreise nach Frankreich maximal fünf Hunde gestattet.

Empfehlungen für den Notfall:
Verlangen Sie kostenlosen Rechtsbeistand, einen dezentral ansässigen Konsulatsvertreter und Übersetzer.
Unterschreiben Sie nichts.
Sollten Sie für einen Antrag eine Unterschrift leisten müssen, dann nur mit dem Zusatz: Unterschrift unter Vorbehalt, da der französischen Sprache nicht mächtig.
Weitere Auskünfte erteilt das
Landwirtschaftsministerium der Französischen Botschaft in
Berlin
Tel: 030-590-0394-28 oder-15
Oder an das französische Landwirtschaftsministerium:
Pascale Vignal-Gautron
Tel. 0033 1 49 55 84 72
pascale.vignal-gautron@agriculture.gouv.fr


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Fürstentum Liechtenstein

 

EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung)
Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage, höchstens 12 Monate vor der Einreise). Für nachweislich nachgeimpfte Tiere ist die Wartefrist von 30 Tagen nicht erforderlich.

Kontakt :
info@liechtenstein.li


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Griechenland

 

Für Hunde und Katzen muss bei der Einreise ein Internationaler Impfpass oder ein amtstierärztliches Gesundheitsattest (in englischer oder französischer Sprache) vorliegen.
Die Impfung muss mindestens 15 Tage, jedoch höchstens 12 Monate vor der Einreise erfolgt sein.

Weitere Informationen:
unter:
Griechische Botschaft Frankfurt
Tel.: 0049 69 2578270


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Großbritannien & Irland

 

Folgende Dokumente sind mitzuführen:
- amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung im PETS-Zertifikat über die erfüllten Anforderungen (Mikrochip, Impfung, Bluttest)
- tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Parasiten
- Erklärung des Besitzers, wonach das Tier in den letzten 6 Monaten vor der Einreise nicht in einem Land außerhalb der EU/EFTA-Staaten gewesen ist

1. Markierung mit Mikrochip nach ISO-Norm.
Falls der Chip dieser nicht entspricht, muss ein Lesegerät vom Tierhalter zur Verfügung gestellt werden.
Erst chippen, dann impfen!

2. Tollwutimpfung
3. Prüfen des Impferfolges gegen Tollwut durch Titer - Bestimmung
Mindesthöhe 0,5 IU/ml Serum.
Zwischen Impfung und Titer - Bestimmung wird ein Abstand von 4 Wochen empfohlen.

4. Mit dem Tag der Blutentnahme beginnt eine Wartezeit von mindestens 6 Monaten bis zur möglichen Einreise.

5. Eine entsprechende amtliche Tollwutantikörperbescheinigung muss vom Amtstierarzt ausgestellt werden.

6. In den letzten 24-48 Stunden vor der Abreise muss das Tier gegen Bandwürmer und Zecken behandelt werden, dies ist durch eine Bescheinigung (offizielles Formular) vom Tierarzt zu bestätigen.
7. Vor der Einreise in das Vereinigte Königreich ist eine Erklärung zu unterzeichnen, dass das Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort außerhalb der EU/EFTA-Staaten gehalten wurde.
Wird das Tier jährlich gegen Tollwut geimpft, bleibt das Zertifikat gültig, d. h. eine weitere Titerbestimmung ist nicht nötig.
Eine neue Impfbescheinigung nach jeder Auffrischungsimpfung ist nötig, wenn das Tier erneut mitgenommen wird.
Auch eine Bandwurm- und Zeckenbehandlung muss vor jeder Einreise erfolgen.
Das Mindestalter für die Tollwutimpfung beträgt 3 Monate.
Zur Einfuhr verbotene Rassen Pitbullterrier, Japanese Tosas, Dogo Argentinos, Fila Brasilieros



Weitere Informationen:
unter

http://www.britischebotschaft.de/de/embassy/agriculture/pets.htm

http://www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Italien

 

Nach Auskunft der Botschaft wird ein amtstierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis gefordert.
Die Impfung gegen Tollwut darf nicht weniger als 20 Tage und nicht mehr als 11 Monate vor der Ausstellung des Gesundheitszeugnisses erfolgt sein.
Falls die Gültigkeitsdauer des Gesundheitszeugnisses während der Reise abläuft, kann sie vom gebietsmäßig zuständigen Amtstierarzt nach vorangegangener Untersuchung verlängert werden.
Maulkorbzwang in Italien
In Italien besteht Maulkorbzwang für Hunde die ohne Leine frei herumlaufen und Maulkorb- und Leinenzwang beim Mitführen von Hunden in öffentlichen Lokalen oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Es empfiehlt sich, sich bei den einzelnen Stadtverwaltungen über zusätzlich getroffene Maßnahmen zu erkundigen, insbesondere was das Mitführen von spezifischen Rassen anbetrifft.

Weitere Informationen:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Dienstsitz Bonn:
Besucheranschrift: Rochusstr. 1, 53123 Bonn;
Postanschrift: Postfach 14 02 70, 53107 Bonn.
Telefon: 0228/99529-0
Telefax: 0228/99529-3179
E-Mail:
poststelle@bmelv.bund.de


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Kroatien

 

Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis im Internationalen Impfpass ist ausreichend.
Die Tollwutschutzimpfung darf nicht länger als 1 Jahr und muss mindestens 15 Tage zurückliegen.
Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch an der Grenze vorgenommen werden.
Es besteht kein generelles Verbot zur Einreise für bestimmte Hunderassen, es sei denn, sie sind aufgrund ihrer angeborenen Eigenschaften und aggressiven Instinkte bzw. antrainierten Verhaltensweisen gefährlich für die Sicherheit der Menschen.

Für folgende Rassen gilt Maulkorb- und Leinenpflicht:
Dobermann, Amerikanischer Staffordshiere, Bullterrier, Pit-Bullterrier, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, Japanische Kampfhunde, großer Japanischer Spitz, Mastinos, Bernhardiner und all deren Kreuzungen.

Für alle Rassen besteht gesetzliche Leinenpflicht

Achtung:
Für die Wiedereinreise nach Deutschland also die Heimreise sind die Bestimmungen erheblich verschärft worden!
Das Tier muss noch in Deutschland rechtzeitig vor der geplanten Reise gegen Tollwut geimpft werden und es muss noch in Deutschland (von einem zugelassenen Labor) eine Tollwut-Antikörperbestimmung aus dem Blut des Tieres vorgenommen werden.
Die Blutuntersuchung soll frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden.
Im blauen EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
- Tollwutimpfung Ergebnis der Blutuntersuchung
- Kennzeichnung (Mikrochip oder Tätowierung)


Weitere Informationen:
Generalkonsulat der Republik Kroatien Frankfurt/M
Am Weingarten 25
60487 Frankfurt /Main
Telefon 069/7071-005


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Lettland

 

Für die Einreise ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich.
Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose sowie Parvovirose, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie geimpft sein.
Die Impfungen müssen mindestens 14 Tage und höchstens 6 Monate vor Einreise durchgeführt und im Internationalen Impfpass vermerkt sein.

Weitere Informationen:
Veterinärdienst Litauen: 00 37 02-40 43 40 oder -40 43 42.


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Luxemburg

 

Eine tierärztlich bescheinigte Tollwutimpfung sollte mindestens 30 Tage und höchstens 1 Jahr zurückliegend durchgeführt worden sein.
Bei Tieren unter 3 Monaten ist eine Impfung nicht obligatorisch.

Weitere Informationen:
Deutsche Botschaft Luxemburg
Telefon: 00352/45 34 45 - 1


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Monaco

 

EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (
durch Mikrochip oder Tätowierung).

Im Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein.

Weitere Informationen:
Botschaft Monaco,
Klingelhöferstraße 7, 10785 Berlin

Telefon (030) 26 39 03-3


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Niederlande

 

Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 1 Jahr, wenn die Tiere nach Vollendung des 3. Lebensmonats geimpft wurden.
Für Tiere, die vorher geimpft wurden, beträgt die Gültigkeit nur 3 Monate.
Die Einreise mit Hunden vom Typ Pitbullterrier ist verboten, mit ähnlich aussehenden Bullterrier-Rassen wie American Staffordshire-Terrier und Bullterrier dagegen erlaubt.
Bei der letztgenannten Rasse empfiehlt sich die Mitnahme des Stammbuches.
Aufgrund der Tatsache, dass American Staffordshire Terrier und Pitbulls sich häufig sehr ähnlich sehen, werden American Staffords nur nach Vorlage eines von einer FCI-anerkannten Organisation ausgestellten Stammbaumes nicht als Pitbulls betrachtet.
Diese Regelung gilt auch für Fila Brasilieros, Dogo Argentinos und Mastino Napolitanos.

Weitere Informationen:
Generalkonsulat des Königreichs der Niederlande in Frankfurt am Main
Barckhausstr. 10, 5. Etage
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 069 971 201-0
Fax: 069 971 201-55


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Norwegen

 

Die Tiere müssen bei der Einreise von einer tierärztlichen Bescheinigung mit Unterschrift eines praktischen Tierarztes begleitet sein.
Ein Hund muss bei der Einreise mindestens 7 Monate, eine Katze muss mindestens 16 Monate alt sein.
Die tierärztliche Bescheinigung besteht aus der Gesundheitsbescheinigung (Teil 1) und der Impfbescheinigung (Teil 11).
Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal 10 Tage für die Einreise gültig und muss von einem Tierarzt unterschrieben sein.
Die Bescheinigung dient zum Nachweis darüber, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und dass eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) durchgeführt worden ist. Im Laufe der ersten 7 Tage nach Ankunft in Norwegen muss das Tier nochmals von einem Tierarzt gegen Bandwürmer behandelt werden.
Die Impfbescheinigung wird auf Grundlage der originalen Impf- und Blutprobendokumente ausgeschrieben und soll von einem Tierarzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
Die Impfbescheinigung ist genauso lange gültig wie die Impfungen bzw. die Ergebnisse der Blutuntersuchungen.

Tollwut:
Hunde müssen bei der ersten Impfung mindestens drei Monate alt sein, Katzen mindestens 12 Monate.
Die Blutprobe zur Kontrolle der Tollwutantikörpertiter kann frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der zuletzt durchgeführten Tollwutimpfung vorgenommen werden.
Die Blutentnahme muss durch einen Tierarzt erfolgen und von einem anerkannten
Labor* ausgewertet werden.
Die Probe muss mindestens einen Antikörpertiter von 0,5 IU/ml Serum zeigen.
Falls das Tier diesen Antikörpertiter nicht erreicht, muss die Tollwutimpfung nochmals durchgeführt werden.
Eine zweite Blutentnahme kann dann allerdings wieder erst nach frühestens 120 Tagen erfolgen.
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass bei jungen Hunden die erforderliche Titerhöhe nicht erreicht wird.
Eine 2-malige Impfung im Abstand von 4 Wochen ist daher bei jungen Hunden, die nach Skandinavien reisen sollen, empfehlenswert.

Hunde müssen innerhalb von 365 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Leptospirose geimpft worden sein (oder es ist eine Blutprobe zu untersuchen).

Staupe:
Hunde müssen innerhalb von 730 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Staupe geimpft worden sein.
Die Erstimpfung gegen Leptospirose und Staupe muss bei Einreise mindestens 30 Tage zurückliegen.
Bei Wiederholungsimpfungen bestehen keine Wartezeiten.

Identifikation:
Durch eine lesbare Tätowierung oder durch einen implantierten Mikrochip.
Die Identitätsnummer muss in sämtlichen Impfbescheinigungen und in dem Blutprobenergebnis des untersuchenden Labors angegeben sein.
Mikrochip sollte ISO-Standard besitzen, ansonsten muss eigenes Lesegerät mitgeführt werden.

Erklärung, dass das Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort außerhalb der EU/EFTA Staaten gehalten wurde.
Pitbullterrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero oder Kreuzungen mit diesen dürfen nicht nach Norwegen eingeführt werden.
Bei Hunderassen, die mit den angeführten verwechselt werden können (z. B. American Staffordshire Terrier), muss mit der Stammtafel nachweisbar sein, dass das Tier nicht von einer dieser Rassen stammt.

Achtung:
Für die Wiedereinreise nach Deutschland also die Heimreise sind die Bestimmungen erheblich verschärft worden!
Das Tier muss noch in Deutschland rechtzeitig vor der geplanten Reise gegen Tollwut geimpft werden und es muss noch in Deutschland (von einem zugelassenen Labor) eine Tollwut-Antikörperbestimmung aus dem Blut des Tieres vorgenommen werden.
Die Blutuntersuchung soll frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden.

Im blauen EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
- Tollwutimpfung Ergebnis der Blutuntersuchung
- Kennzeichnung (Mikrochip oder Tätowierung



Weitere Informationen:
unter:
http://www.norwegen.org/cgi-bin/wbch3.exe?p=2360
Königlich Norwegische Botschaft
Rauchstr. 1
10787 Berlin
Telefon: 030 505050


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Österreich

 

Tierärztliche Tollwutimpfbescheinigung bei Hunden und Katzen älter als 12 Wochen.
Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgen und darf nicht älter als 12 Monate.

LEINEN- UND/ODER MAULKORBPFLICHT
Im Ortsgebiet besteht Leinen- ODER Maulkorbpflicht.
Bei Bedarf, jedenfalls aber an Haltestellen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen und Kindergärten, auf Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z. B. in Einkaufszentren, Badeanlagen und bei Veranstaltungen besteht Leinen- UND Maulkorbpflicht.


Weitere Informationen:
Österreichische
Botschaft Berlin
Stauffenbergstraße 1
10785 Berlin
Tel: +49-(0)30-20287-0


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Polen

 

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, das spätestens 30 Tage vor Abreise ausgestellt werden sollte, sowie Bestätigung über Abstammung und Herkunft aus einem tollwutfreien Land oder Gebiet.
Die Tollwutimpfung muss mindestens vor 30 Tagen und höchstens vor 12 Monaten durchgeführt worden sein.
Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht.
Hunde dürfen weder in Restaurants, noch an Strände, noch in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden.
Mit der Staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen Hunde jedoch mitgenommen werden.

Weitere Informationen:
Botschaft Portugal :
http://www.botschaftportugal.de/de/index.html


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Rumänien

 

Eine Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat aber höchstens 12 Monate bei Hunden und 6 Monate bei Katzen zurückliegen.
Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 7 Tage) ist ebenso erforderlich.

Achtung:
Für die Wiedereinreise nach Deutschland also die Heimreise sind die Bestimmungen erheblich verschärft worden!
Das Tier muss noch in Deutschland rechtzeitig vor der geplanten Reise gegen Tollwut geimpft werden und es muss noch in Deutschland (von einem zugelassenen Labor) eine Tollwut-Antikörperbestimmung aus dem Blut des Tieres vorgenommen werden.
Die Blutuntersuchung soll frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden.

Im blauen EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
- Tollwutimpfung Ergebnis der Blutuntersuchung
- Kennzeichnung (Mikrochip oder Tätowierung)

Weitere Informationen:
Botschaft Rumänien,
Dorotheenstr. 62-66, 10117 Berlin
Telefon:(030) 2123 92 02


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Russische Föderation

 

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage.

Achtung:
Für die Wiedereinreise nach Deutschland also die Heimreise sind die Bestimmungen erheblich verschärft worden!
Das Tier muss noch in Deutschland rechtzeitig vor der geplanten Reise gegen Tollwut geimpft werden und es muss noch in Deutschland (von einem zugelassenen Labor) eine Tollwut-Antikörperbestimmung aus dem Blut des Tieres vorgenommen werden.
Die Blutuntersuchung soll frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden.

Im blauen EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
- Tollwutimpfung Ergebnis der Blutuntersuchung
- Kennzeichnung (Mikrochip oder Tätowierung)

Weitere Informationen:
Botschaft der Russischen Föderation
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Telefon:030/2291110


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Schweden

 

Einfuhrerlaubnis:
Das Tier benötigt eine Einfuhrerlaubnis, die beim

Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket)
Unterabteilung für ansteckende Tierkrankheiten
SE-55182 Jönköping
Schweden

zu beantragen ist.
Der Tierhalter muss für die Einfuhr eines Hundes registriert sein und hierfür eine Genehmigungsgebühr von 400 Schwedischen Kronen bezahlen.
Zahlungsbeleg, Angabe von Namen, Adresse, Tierart, Identifikationskennzeichnung des Tieres, Absenderland sowie Zeitpunkt der Einfuhr sind an das Amt mindestens 30 Tage vor Einreise zu senden.
Mit diesem Beleg können bis zu 10 Tiere innerhalb eines Jahres eingeführt werden.
Ein Hund muss bei der Einreise mindestens 7 Monate, eine Katze mindestens 16 Monate alt sein.
Entwurmung auf Zwergbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt mit Praziquantel innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise.
Eine Dokumentation in Form eines Passes, in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Massnahmen notiert, ist notwendig.
Es besteht Leinenpflicht

Tierärztliches Gesundheitszeugnis:

Die Identitätskennzeichnung des Tieres muss vor der Impfung durch Tätowierung oder Mikrochip erfolgen.
Die ldentitätsnummer muss in allen Impfbescheinigungen sowie im Blutprobenergebnis des Labors angegeben sein.

Tierärztliche Impfbescheinigung:

Tollwut:
Impfung darf nicht älter als ein Jahr und 45 Tage sein.
Beim Hund ist eine Tollwutimpfung, die vor einem Alter von 3 Monaten und bei der Katze, die vor einem Alter von 12 Monaten durchgeführt wurde, nicht gültig.

Blutproben für den Tollwutantikörpertest sind erforderlich



Leptospirose (Hund):
Impfung darf nicht länger als ein Jahr und 45 Tage zurückliegen.

Staupe (Hund):
Impfung darf nicht länger als zwei Jahre und 45 Tage zurückliegen. Bei der Erstimpfung muss der Hund mindestens 8 Wochen alt sein.

Verbotene Rassen: Pittbullterrier

Weitere Informationen:
Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft:
http://www.sjv.se/net/SJV/Home


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Schweiz

 

Ein tierärztliches Tollwutimpf- und Gesundheitszeugnis ist erforderlich.
Die Impfung sollte mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate zuvor erfolgt sein.
Für nachweislich nachgeimpfte Tiere ist die Wartefrist von 30 Tagen nicht erforderlich.
Ohne Tollwutimpfzeugnis dürfen Hunde im Alter bis zu 5 Monaten, wenn sie von einem tierärztlichen Gesundheitszeugnis begleitet sind, eingeführt werden.
Beim Durchreiseverkehr mit der Bahn oder im Luftverkehr ohne Zwischenaufenthalt ist kein Tollwutimpfzeugnis erforderlich.
Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Rute ist verboten, wenn die Tiere jünger als 5 Monate alt sind.
Dies gilt nicht bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in der Schweiz.

Achtung: auch in der Schweiz gibt es Rassehundelisten, die in jedem Kanton anderst sein können.
Deshalb bitte vor der Einreise genau Informieren beim Bundesamt für Veterinärwesen Schweiz einholen:

Tel. 031 323 30 33 (info)

Hier bekommen Sie nötigenfalls auch die Direktwahl für den Zuständigen des jeweiligen Kantons.


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Tschechische Republik

 

Ein tierärztliches Gesundheitszeugnis ist in den internationalen Impfpass einzutragen.
Das Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 3 Tage sein.

Zusätzlich besteht Leinen- und Maulkorbzwang in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlich zugänglichen Plätzen.

Weitere Informationen:
unter:
http://old.mzv.cz/wwwo/?zu=berlin


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Serbien - Montenegro

 

Tierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis sind erforderlich.
Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein und darf bezüglich der Tollwutimpfung nicht älter als 6 Monate sein.
Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein.

Achtung:
Für die Wiedereinreise nach Deutschland also die Heimreise sind die Bestimmungen erheblich verschärft worden!
Das Tier muss noch in Deutschland rechtzeitig vor der geplanten Reise gegen Tollwut geimpft werden und es muss noch in Deutschland (von einem zugelassenen Labor) eine Tollwut-Antikörperbestimmung aus dem Blut des Tieres vorgenommen werden.
Die Blutuntersuchung soll frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden.

Im blauen EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
- Tollwutimpfung Ergebnis der Blutuntersuchung
- Kennzeichnung (Mikrochip oder Tätowierung)

Weitere Informationen:
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SERBIEN
Taubert Strasse 18
D-14193 BERLIN
Phone +4930 / 895-77-00, 895-77-0222
Telex: 304-652
Fax: 825-22-06
E-mail:
info@botschaft-smg.de


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Slowenien

 

Internationaler Impfpass mit tierärztlichem Gesundheitszeugnis, das nicht älter als 14 Tage sein sollte, sowie Tollwutimpfbescheinigung erforderlich.
Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 15 Tage alt sein und maximal 1 Jahr zurückliegen. Hunde müssen zusätzlich gegen Staupe geimpft sein.
Diese Impfung muss mindestens 15 Tage und darf höchstens 1 Jahr zurückliegen.
Es muss bestätigt sein, dass die Hunde gesund sind und keine Krankheitserscheinungen zeigen.
Leinenpflicht für Hunde besteht auf allen öffentlichen Flächen, Maulkorbpflicht jedoch nur in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Der Eintritt der Hunde in die meisten öffentlichen Gebäude, Geschäfte und Restaurants ist nicht gestattet.
Ausnahme sind jedoch Führhunde für Invaliden, denen der Eintritt in alle Gebäude und Verkehrsmittel gestattet ist.
Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht für diese Hunde nicht.

Weitere Informationen:
Botschaft der Republik Slowenien
Ort Berlin
PLZ 10117
Telefon 030-20 61 45 0


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Slowakische Republik

 

Hunde sind gegen Tollwut, Staupe, infektiöse Hepatitis und Parvovirose zu impfen, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie.
Die Impfung sollte mindestens 1 Monat und höchstens 12 Monate zurückliegen und ist mit dem tierärztlichen Gesundheitszeugnis in den Internationalen Impfpass einzutragen.
Das Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 3 Tage sein.

Weitere Informationen:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Dr. Jochen Trebesch, a.o. und bev. Botschafter
Ort Pressburg
Telefon +421-2-59 20 44 00


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Spanien

 

Für Hunde ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Tage erforderlich, sowie ein internationaler Impfpass, aus dem hervorgehen muss, dass das Tier gegen Tollwut geimpft wurde.
Die Tollwutimpfung muss bei der Einreise mindestens 1 Monat zurückliegen und darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Hunde und Katzen unter 3 Monaten sind von der Impfpflicht befreit.

Weitere Informationen:
Presse und Informationsamt der Botschaft von Spanien
Lichtensteinallee 1 - 10787
Berlin - Deutschland
Tel.: + 49 (0) 30 - 254 0 07- 215
Fax: + 49 (0) 30 - 254 0 07- 216


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Türkei

 

Vor einer vorübergehenden Einreise zusammen mit dem Tierhalter sind Hunde, die älter als drei Monate sind, mindestens 15 Tage vor der Einreise gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis, Leptospirose sowie Tollwut und Katzen gegen Tollwut zu impfen.
Diese Impfungen müssen in den Impfpass des Tieres eingetragen sein.
Die Immunitätsdauer zuvor im Impfpass eingetragener Impfungen darf nicht überschritten sein.
Für die Tiere muss bis 15 Tage vor der Einreise ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ausgestellt und bei der Einreise in die Türkei den Amtstierärzten am Zoll vorgelegt werden.

Achtung:
Für die Wiedereinreise nach Deutschland also die Heimreise sind die Bestimmungen erheblich verschärft worden!
Das Tier muss noch in Deutschland rechtzeitig vor der geplanten Reise gegen Tollwut geimpft werden und es muss noch in Deutschland (von einem zugelassenen Labor) eine Tollwut-Antikörperbestimmung aus dem Blut des Tieres vorgenommen werden.
Die Blutuntersuchung soll frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden.

Im blauen EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
- Tollwutimpfung Ergebnis der Blutuntersuchung
- Kennzeichnung (Mikrochip oder Tätowierung)

Weitere Informationen:
Generalkonsulat Republik Türkei
Zeppelinallee 17
60325 Frankfurt
069 71377-3
069 779254 - Fax


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Ukraine

 

Tollwutschutzimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis - beides eingetragen im Internationalen Impfpass.
Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgen und darf höchstens 1 Jahr alt sein.

Weitere Informationen:
Botschaft der Ukraine
Telefon 030 - 28887220
Fax 030 - 28887163


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Ungarn

 

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 7 Tage, und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich.
Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 1 Monat zurückliegen - für die Wiedereinreise nach Deutschland darf das Impfdatum maximal 1 Jahr zurückliegen.
Die Impfung gegen Staupe ist vorgeschrieben und muss entweder im Gesundheitszeugnis oder im Internationalen Impfpass vermerkt sein.
Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten.
Auf öffentlich zugänglichen Plätzen besteht Leinenzwang, in öffentlichen Verkehrsmitteln auch Maulkorbpflicht.
Kampfhunde (Bullterrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu, Argentinische Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero und Bandog) dürfen nicht eingeführt werden, ausser wenn sie kastriert sind.

Weitere Informationen:
Botschaften Ungarn

Taubenstr. 20
10117 Berlin
030/3941385


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

USA (Vereinigte Staaten von Amerika)

 

Hunde müssen bei der Einreise frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sein.
Hunde müssen 7-10 Tage vor Abflug in die Vereinigten Staaten im Heimatland einem praktischen Tierarzt vorgestellt werden, da unbedingt bei Einreise ein Gesundheitszeugnis erforderlich ist.
Liegt dies nicht vor, trägt der Besitzer die Kosten für weitere amtstierärztliche Untersuchungen.
Tollwutfreie Staaten wie Hawaii und Guam haben eigene staatliche Quarantäneregelungen.
Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft sein, es sei denn, sie sind jünger als 3 Monate oder halten sich seit mindestens 6 Monaten in einem von der U.S. Public Health Service Behörde für tollwutfrei erklärten Bezirk auf.
Die Impfung darf bei der Einreise nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird das Tier an einen Ort nach Wunsch des Besitzers verbracht, wo es innerhalb von 4 Tagen nach Grenzübertritt geimpft werden und an dem es 30 Tage verbleiben muss.
Liegt die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise zurück, muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers so lange verbleiben, bis 30 Tage nach der Impfung vergangen sind.
Welpen im Alter unter 12 Wochen können ohne Impfung in die Vereinigten Staaten einreisen.
Die Tollwutimpfung muss in den Vereinigten Staaten erfolgen, die Tiere müssen dann mindestens 30 Tage nach erfolgter Impfung an einem Ort nach Wunsch des Besitzers verbleiben.

Achtung:
Für die Wiedereinreise nach Deutschland also die Heimreise sind die Bestimmungen erheblich verschärft worden!
Das Tier muss noch in Deutschland rechtzeitig vor der geplanten Reise gegen Tollwut geimpft werden und es muss noch in Deutschland (von einem zugelassenen Labor) eine Tollwut-Antikörperbestimmung aus dem Blut des Tieres vorgenommen werden.
Die Blutuntersuchung soll frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden.

Im blauen EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
- Tollwutimpfung Ergebnis der Blutuntersuchung
- Kennzeichnung (Mikrochip oder Tätowierung)


Weitere Informationen:
Amerikanische Botschaft Berlin
Tel.: (030) 83050


 
Zur Länderübersicht
-------------------------------------------------------------------------------------------

 

Zugelassene Labors für die Titer - Bestimmung:

Institut für Virologie
Frankfurter Str. 107
D-35392 Gießen
Tel. (06 41) 9 93 83 50 
Eurovir Hygiene Institut
Im Biotechnologiepark TGZ 1
D-14943 Luckenwalde
Tel. (0 33 71) 68 12 69 
Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Südbayern
Veterinärstr. 2
D-85764 Oberschleißheim
Tel. (0 89) 3 15 60-3 21 
Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamt Sachsen-Anhalt
Außenstelle Stendal
Haferbreiter Weg 132 – 135
D-39576 Stendal
Tel. (0 39 31) 63 10  
Staatliches Veterinäruntersuchungsamt
Zur Taubeneiche 10 – 12
D-59821 Arnsberg
Tel. (0 29 31) 80 90 
Institut für Epidemiologie
Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere
Seestraße 55
D-16868 Wusterhausen
Tel. (03 39 79) 8 00 
Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen
Zschopauer Str. 186
D-09126 Chemnitz
Tel. (03 41) 97 88-0 
Vet Med Labor GmbH
Mörikestraße 28/3
D-71636 Ludwigsburg
Tel.: (0 18 02) 83 86 33
Fax: (0 71 41) 6 48 35 55