Die Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
da sich die Bestimmungen immer wieder ändern können.
Allgemeiner Hinweis:
Zecken und Mücken können in Mitteleuropa und in südlichen Ländern
schwerwiegende Krankheiten wie z. B. Leishmaniose, Babesiose,
Ehrlichiose, FSME, Borreliose oder Dirofilariose auf Ihr Tier
übertragen.
Fragen Sie daher vor der Reise in Ihrer Tierarztpraxis nach einem
geeigneten Schutz.
Seit 2004 muss bei Reisen, innerhalb der Eu, der blaue Heimtierausweis
/Eu Ausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist
und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des
Impfstoffherstellers, eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden
Tieres - gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut
- mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde.
Auch muss der Ausweis dem Tier eindeutig zugeordnet werden können.
Deshalb ist das Tier mittels Tätowierung (gilt nur noch bis 03.07.2012)
oder mittels eines unter die Haut injizierten Transponder (Mikrochip) zu
kennzeichnen und die Kennzeichnungsnummer in den Ausweis einzutragen.
Zu beachten ist jedoch, dass, wenn ein Transponder nicht den
europäischen Standards (ISO-Norm11784 bzw. Anhang A der ISO-Norm 11785)
entspricht, er mit den vorhandenen Scannern am Flughafen nicht
ausgelesen werden kann.
In diesem Fall muss ein eigener, zu dem Transponder passender Scanner
mitgeführt werden.
Der EU-Heimtierausweis kann von jedem niedergelassenen Tierarzt
ausgestellt werden, wenn dieser über die dazu erforderliche behördliche
Ermächtigung verfügt.
Länderübersicht
Australien
Achtung:
Für die Wiedereinreise nach Deutschland also die Heimreise sind die
Bestimmungen erheblich verschärft worden!
Das Tier muss noch in Deutschland rechtzeitig vor der geplanten Reise
gegen Tollwut geimpft werden und es muss noch in Deutschland (von einem
zugelassenen Labor) eine Tollwut-Antikörperbestimmung aus dem Blut des
Tieres vorgenommen werden.
Die Blutuntersuchung soll frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung
durchgeführt werden.
Im blauen EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
- Tollwutimpfung Ergebnis der Blutuntersuchung
-
Kennzeichnung (Mikrochip oder Tätowierung)
Weitere Informationen:
unter
http://www.affa.gov.au/
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Belgien
Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich.
Die Impfung muss mindestens 1 Monat vor Einreise erfolgt sein.
Für Hunde unter 3 Monaten und für Katzen ist die Bescheinigung 6 Monate
gültig, für ältere Hunde beträgt die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung
1 Jahr.
Es besteht allgemeine Leinenpflicht.
Achtung – Änderung - Einführen von ungeimpften Welpen nach Belgien:
"Der belgische Veterinärdienst hat die übrigen Mitgliedstaaten darüber
informiert, dass ab dem 17.06.2006 aufgrund geänderter Rechtslage
ungeimpfte Hunde- und Katzenwelpen unter 3 Monaten nur noch aus solchen
Ländern nach Belgien verbracht werden dürfen, die in Anhang II der
„EU-Heimtierverordnung“ Nr. 998/2003 aufgeführt sind und nach den
Definitionen des OIE-Codes als tollwutfrei gelten.
Demnach dürfen solche Tiere nicht mehr von Deutschland nach Belgien
verbracht werden."
Weitere Informationen:
Duitse Nationale Dienst voor Toerisme
Office National Allemand du Tourisme
92, Val d'Or / Gulledelle 92
1200 Bruxelles / Brussel
Tel. 02-245.97.00
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Bosnien-Herzegowina
siehe
Serbien / Montenegro
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Bulgarien
Ein Nachweis über die Identifikation des Tieres sowie eine vom
Amtstierarzt bestätigte Bescheinigung über Herkunft, Gesundheitszustand
und Parasitenfreiheit in bulgarischer Sprache /Englischer Sprache ist
erforderlich.
Die Gesundheitsbescheinigung sollte nicht älter als 24 Stunden sein und
die Behandlung der Hunde und Katzen innerhalb der letzten 60 Tage gegen
Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) enthalten.
Für Hunde werden die im Internationalen Impfpass eingetragenen und
amtstierärztlich bestätigten Impfungen gegen Tollwut und Staupe, für
Katzen gegen Tollwut und Katzenseuche gefordert.
Die Impfung gegen Tollwut soll vor mindestens 30 Tagen, längstens aber
vor 11 Monaten erfolgt sein.
Eine Bescheinigung über die Tollwutfreiheit des Herkunftslandes in den
letzten 6 Monaten sowie ein serologischer Test, der nicht älter als 15
Tage sein sollte, über die Brucellosefreiheit beim Hund wird verlangt.
Achtung:
Für die Wiedereinreise nach Deutschland, also die Heimreise, sind
die Bestimmungen erheblich verschärft worden!
Das Tier muss noch in Deutschland rechtzeitig vor der geplanten Reise
gegen Tollwut geimpft werden und es muss noch in Deutschland (von einem
zugelassenen Labor) eine Tollwut-Antikörperbestimmung aus dem Blut des
Tieres vorgenommen werden.
Die Blutuntersuchung soll frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung
durchgeführt werden.
Im blauen EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
- Tollwutimpfung Ergebnis der Blutuntersuchung
- Kennzeichnung (Mikrochip oder Tätowierung
Achtung: Tollwut-Titer /Blutuntersuchung für die Wiedereinreise in die
EU erforderlich!
Weitere Informationen:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
ul. Frédéric Joliot-Curie 25
BG - 1113 Sofia
Telefon (internationale Vorwahl: ++359-2) Zentrale: 918 38-0
Email:
info@sofia.diplo.de
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Dänemark
Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis im Internationalen Impfpass, das
die Impfung vor mehr als 30 Tagen und weniger als 72 Monaten bestätigt.
Sind keine 30 Tage zwischen Impfung und Einreise vergangen oder sind die
Tiere jünger als 3 Monate, ist eine Gesundheitsbescheinigung
erforderlich.
Die Einfuhr nach Dänemark von Pitbullterriern und Tosas (sowie von
Kreuzungen mit diesen) ist verboten.
Weitere Informationen:
über die Kgl. Dänische Botschaft unter
Tel. +49 - (0)30 - 50 50 20 00
oder unter der Emailadresse
beramb@um.dk
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Deutschland
Beim Grenzübertritt reicht der Nachweis einer wirksamen
Tollwutschutzimpfung im Internationalen Impfpass aus, sofern höchstens
drei Tiere oder, im Falle von Hunde- oder Katzenwürfen, das Muttertier
mit dem gesamten Wurf (Welpen jünger als 3 Monate) mitgeführt werden.
Die Tollwutschutzimpfung soll mindestens 30 Tage und längstens 72 Monate
vor dem Grenzübertritt durchgeführt werden.
Welche Bestimmungen gelten für das Verbringen von Heimtieren aus
Drittländern bzw. für die Wiedereinreise aus Drittländern nach
Deutschland oder in EU-Mitgliedstaaten?
Für Hunde die aus Drittländern wie Andorra, Island, Liechtenstein,
Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, dem Vatikan oder gelisteten
Drittländern
nach Deutschland bzw. in EU-Mitgliedsstaaten (außer Großbritannien,
Malta, Irland und Schweden) wieder einreisen, gelten die Bestimmungen
wie für die Eu-Mitgliedsstaaten.
Heimtiere, die aus nicht gelisteten Drittländern (z.B. Ägypten, Türkei,
Marokko, Mexiko, Thailand, Tunesien) nach Deutschland bzw. in die
EU-Mitgliedsstaaten reisen/wieder einreisen, müssen:
eine Tollwutimpfung mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) und
eine Titer - Bestimmung (mind. 0,5 I.E./ml) mindestens 30 Tage nach
Impfung und drei Monate vor der Verbringung aufweisen. Die einmalige
Titer - Bestimmung ist ausreichend, wenn das Tier nach dem vom
Hersteller vorgeschriebenen Impfprotokoll ohne Unterbrechung regelmäßig
geimpft wurde.
Achtung: Für Reisen in Nicht-EU-Länder ist der EU-Heimtierausweis
für die Wiedereinfuhr nach Deutschland bzw. in EU-Länder vorgeschrieben.
Kampfhunde wie Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier,
Bullterrier sowie deren Kreuzungen ist die Einfuhr nicht erlaubt!
Weitere Hunderassen, je nach Vorschrift des Bundeslandes, in dem der
Hund gehalten werden soll, ist die Einfuhr verboten.
Das einführen von Kupierten Hunden wie zum Beispiel Dobermann Ohren/Rute
nach Deutschland ist nicht verboten.
Transport von Hunden im Auto
Wer einen Hund im Auto nicht sichert, begeht in Deutschland einen
Verkehrsverstoß.
Ein Autofahrer muss nämlich dafür Sorge tragen, dass die
Verkehrssicherheit nicht durch Ladung, beeinträchtigt wird (§ 23 StVO).
Auch Tiere sind Ladung im verkehrsrechtlichen Sinne.
Verstöße werden mit 35 € Bußgeld geahndet.
Entsteht durch die Verletzung der Sicherungspflicht eine Gefährdung,
sind sogar 50 € und drei Punkte in Flensburg fällig.
Gesichert werden können Hunde mit:
- mit Spezialgeschirren
- durch Transportboxen, die am besten hinter der Rücksitzlehne und quer
zur Fahrtrichtung positioniert werden
- Trenngitter für den Innenraum.
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Dienstsitz Bonn:
Besucheranschrift: Rochusstr. 1, 53123 Bonn;
Postanschrift: Postfach 14 02 70, 53107 Bonn.
Telefon: 0228/99529-0
Telefax: 0228/99529-3179
E-Mail:
poststelle@bmelv.bund.de
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Estland
Tollwutschutzimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten
durchgeführt und im Internationalen Impfpass eingetragen.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in Englisch, Russisch oder
Estnisch erforderlich.
Mindestalter bei Einreise: 10 Wochen.
Weitere Informationen:
Telefonzentrale der Deutschen Botschaft Tallinn
Telefon: 00372 - 6275-300
Telefax: 00372 - 6275-304
E-Mail:
info@tallinn.diplo.de
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Finnland
Tierärztliche Tollwutimpfbescheinigung für Hunde und Katzen, die über
3 Monate alt sind.
Impfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten.
Tiere bis zum 3. Lebensmonat brauchen keine Impfung.
Eine tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Bandwürmer
(Echinococcus multilocularis), die frühestens 72 und spätestens 24
Stunden vor der Einreise erfolgt sein muss, wird gefordert.
Weitere Informationen:
unter
http://www.finlandemb.de/lemmikit.asp
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Frankreich
Für Hunde und Katzen älter als 3 Monate ist eine gültige
Tollwutimpfung ausreichend.
Bei Erstimpfung muss die Impfung vor mindestens 30 Tagen erfolgt sein.
Bei Auffrischungsimpfungen müssen die Bestimmungen des Einreiselandes
erfüllt sein (Deutschland alle 12 Monate).
Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein.
Bei Einreise von mehr als 3 Tieren und von Tieren, die jünger als 3
Monate sind, ist eine Sondergenehmigung des Ministère de l'Agriculture,
Paris erforderlich
Einreise mit Kampfhunden
- Kategorie 1
Ob beim Aufenthalt oder nur auf der Durchreise, Sie sollten sich
unbedingt mit den französischen Rechtsgrundlagen befassen.
Besonders bei Mitnahme von so genannten Gefahrenhunden gelten folgende
Punkte:
Absolutes Einfuhrverbot besteht für die Rassen der Kategorie 1:
Staffordshire-American Staffordshire Terrier, Pitbull, Mastiff, Boerbull,
Tosa Inu sowie Hunde die die eindeutigen Merkmale dieser Rassen tragen
Mischlinge aus diesen Rassen.
Illegal eingeführte Hunde werden sofort beschlagnahmt und können
getötet werden.
Entscheidend ist die Rassebestimmung nach französischen Zuchtbüchern (LOF)
und deren zum Teil unklaren Rassedefinitionen, keinesfalls die im
Heimtierpass eingetragene Rasse.
Bei Mischlingen sollte eine zusätzliche Rassezuordnung muss von einem
kynologischen Verband oder Fachtierarzt in französischer Sprache
vorliegen.
Eine nachträgliche Übersetzung wäre nur mit amtlicher Beglaubigung oder
von einem vereidigten Übersetzer gültig.
- Kategorie 2 (Wach und Schutzhunde)
Strikte Auflagen bestehen für Schutz- und Wachhunde die FCI- Papiere und
Heimtierpass benötigen und mitführen sollten.
Diese Tiere dürfen nur mit Maulkorb und Leine geführt werden.
Zuwiderhandlungen werden mit bis zu sechs Monaten Gefängnis und bis zu
15.000 Euro Geldstrafe geahndet.
Zudem müssen Listenhunde der Kategorie 2 bei der zuständigen Gemeinde
angemeldet sein, was für Touristen unmöglich ist.
Dies bedeutet:
Selbst wenn Hunde an der Grenze toleriert werden, können sie später im
Land beschlagnahmt und getötet werden.
Es besteht die Pflicht, dass die Hunde geimpft sind, einen Heimtierpass
haben und eine genaue Identifizierung z. B. über Mikrochip möglich ist.
Im privaten Reiseverkehr sind bei der Einreise nach Frankreich maximal
fünf Hunde gestattet.
Empfehlungen für den Notfall:
Verlangen Sie kostenlosen Rechtsbeistand, einen dezentral ansässigen
Konsulatsvertreter und Übersetzer.
Unterschreiben Sie nichts.
Sollten Sie für einen Antrag eine Unterschrift leisten müssen, dann nur
mit dem Zusatz: Unterschrift unter Vorbehalt, da der französischen
Sprache nicht mächtig.
Weitere Auskünfte erteilt das
Landwirtschaftsministerium der Französischen Botschaft in
Berlin
Tel: 030-590-0394-28 oder-15
Oder an das französische Landwirtschaftsministerium:
Pascale Vignal-Gautron
Tel. 0033 1 49 55 84 72
pascale.vignal-gautron@agriculture.gouv.fr
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Fürstentum Liechtenstein
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder
Tätowierung)
Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage, höchstens 12 Monate vor der
Einreise). Für nachweislich nachgeimpfte Tiere ist die Wartefrist von 30
Tagen nicht erforderlich.
Kontakt :
info@liechtenstein.li
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Griechenland
Für Hunde und Katzen muss bei der Einreise ein Internationaler
Impfpass oder ein amtstierärztliches Gesundheitsattest (in englischer
oder französischer Sprache) vorliegen.
Die Impfung muss mindestens 15 Tage, jedoch höchstens 12 Monate vor der
Einreise erfolgt sein.
Weitere Informationen:
unter:
Griechische Botschaft Frankfurt
Tel.: 0049 69 2578270
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Großbritannien & Irland
Folgende Dokumente sind mitzuführen:
- amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung im PETS-Zertifikat über die
erfüllten Anforderungen (Mikrochip, Impfung, Bluttest)
- tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Parasiten
- Erklärung des Besitzers, wonach das Tier in den letzten 6 Monaten vor
der Einreise nicht in einem Land außerhalb der EU/EFTA-Staaten gewesen
ist
1. Markierung mit Mikrochip nach ISO-Norm.
Falls der Chip dieser nicht entspricht, muss ein Lesegerät vom
Tierhalter zur Verfügung gestellt werden.
Erst chippen, dann impfen!
2. Tollwutimpfung
3. Prüfen des Impferfolges gegen Tollwut durch Titer - Bestimmung
Mindesthöhe 0,5 IU/ml Serum.
Zwischen Impfung und Titer - Bestimmung wird ein Abstand von 4 Wochen
empfohlen.
4. Mit dem Tag der Blutentnahme beginnt eine Wartezeit von mindestens 6
Monaten bis zur möglichen Einreise.
5. Eine entsprechende amtliche Tollwutantikörperbescheinigung muss vom
Amtstierarzt ausgestellt werden.
6. In den letzten 24-48 Stunden vor der Abreise muss das Tier gegen
Bandwürmer und Zecken behandelt werden, dies ist durch eine
Bescheinigung (offizielles Formular) vom Tierarzt zu bestätigen.
7. Vor der Einreise in das Vereinigte Königreich ist eine Erklärung zu
unterzeichnen, dass das Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort
außerhalb der EU/EFTA-Staaten gehalten wurde.
Wird das Tier jährlich gegen Tollwut geimpft, bleibt das Zertifikat
gültig, d. h. eine weitere Titerbestimmung ist nicht nötig.
Eine neue Impfbescheinigung nach jeder Auffrischungsimpfung ist nötig,
wenn das Tier erneut mitgenommen wird.
Auch eine Bandwurm- und Zeckenbehandlung muss vor jeder Einreise
erfolgen.
Das Mindestalter für die Tollwutimpfung beträgt 3 Monate.
Zur Einfuhr verbotene Rassen Pitbullterrier, Japanese Tosas, Dogo
Argentinos, Fila Brasilieros
Weitere Informationen:
unter
http://www.britischebotschaft.de/de/embassy/agriculture/pets.htm
http://www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm
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Italien
Nach Auskunft der Botschaft wird ein amtstierärztliches Impf- und
Gesundheitszeugnis gefordert.
Die Impfung gegen Tollwut darf nicht weniger als 20 Tage und nicht mehr
als 11 Monate vor der Ausstellung des Gesundheitszeugnisses erfolgt
sein.
Falls die Gültigkeitsdauer des Gesundheitszeugnisses während der Reise
abläuft, kann sie vom gebietsmäßig zuständigen Amtstierarzt nach
vorangegangener Untersuchung verlängert werden.
Maulkorbzwang in Italien
In Italien besteht Maulkorbzwang für Hunde die ohne Leine frei
herumlaufen und Maulkorb- und Leinenzwang beim Mitführen von Hunden in
öffentlichen Lokalen oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Es empfiehlt
sich, sich bei den einzelnen Stadtverwaltungen über zusätzlich
getroffene Maßnahmen zu erkundigen, insbesondere was das Mitführen von
spezifischen Rassen anbetrifft.
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Dienstsitz Bonn:
Besucheranschrift: Rochusstr. 1, 53123 Bonn;
Postanschrift: Postfach 14 02 70, 53107 Bonn.
Telefon: 0228/99529-0
Telefax: 0228/99529-3179
E-Mail:
poststelle@bmelv.bund.de
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Kroatien
Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis im Internationalen
Impfpass ist ausreichend.
Die Tollwutschutzimpfung darf nicht länger als 1 Jahr und muss
mindestens 15 Tage zurückliegen.
Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch an der Grenze
vorgenommen werden.
Es besteht kein generelles Verbot zur Einreise für bestimmte
Hunderassen, es sei denn, sie sind aufgrund ihrer angeborenen
Eigenschaften und aggressiven Instinkte bzw. antrainierten
Verhaltensweisen gefährlich für die Sicherheit der Menschen.
Für folgende Rassen gilt Maulkorb- und Leinenpflicht:
Dobermann, Amerikanischer Staffordshiere, Bullterrier, Pit-Bullterrier,
Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, Japanische
Kampfhunde, großer Japanischer Spitz, Mastinos, Bernhardiner und all
deren Kreuzungen.
Für alle Rassen besteht gesetzliche Leinenpflicht
Achtung:
Für die Wiedereinreise nach Deutschland also die Heimreise sind die
Bestimmungen erheblich verschärft worden!
Das Tier muss noch in Deutschland rechtzeitig vor der geplanten Reise
gegen Tollwut geimpft werden und es muss noch in Deutschland (von einem
zugelassenen Labor) eine Tollwut-Antikörperbestimmung aus dem Blut des
Tieres vorgenommen werden.
Die Blutuntersuchung soll frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung
durchgeführt werden.
Im blauen EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
- Tollwutimpfung Ergebnis der Blutuntersuchung
- Kennzeichnung (Mikrochip oder Tätowierung)
Weitere Informationen:
Generalkonsulat der Republik Kroatien Frankfurt/M
Am Weingarten 25
60487 Frankfurt /Main
Telefon 069/7071-005
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Lettland
Für die Einreise ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis
erforderlich.
Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose sowie
Parvovirose, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie geimpft sein.
Die Impfungen müssen mindestens 14 Tage und höchstens 6 Monate vor
Einreise durchgeführt und im Internationalen Impfpass vermerkt sein.
Weitere Informationen:
Veterinärdienst Litauen: 00 37 02-40 43 40 oder -40 43 42.
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Luxemburg
Eine tierärztlich bescheinigte Tollwutimpfung sollte mindestens 30
Tage und höchstens 1 Jahr zurückliegend durchgeführt worden sein.
Bei Tieren unter 3 Monaten ist eine Impfung nicht obligatorisch.
Weitere Informationen:
Deutsche Botschaft Luxemburg
Telefon: 00352/45 34 45 - 1
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Monaco
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (
durch Mikrochip oder Tätowierung).
Im Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein.
Weitere Informationen:
Botschaft Monaco,
Klingelhöferstraße 7, 10785 Berlin
Telefon (030) 26 39 03-3
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Niederlande
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 1 Jahr, wenn die
Tiere nach Vollendung des 3. Lebensmonats geimpft wurden.
Für Tiere, die vorher geimpft wurden, beträgt die Gültigkeit nur 3
Monate.
Die Einreise mit Hunden vom Typ Pitbullterrier ist verboten, mit ähnlich
aussehenden Bullterrier-Rassen wie American Staffordshire-Terrier und
Bullterrier dagegen erlaubt.
Bei der letztgenannten Rasse empfiehlt sich die Mitnahme des
Stammbuches.
Aufgrund der Tatsache, dass American Staffordshire Terrier und Pitbulls
sich häufig sehr ähnlich sehen, werden American Staffords nur nach
Vorlage eines von einer FCI-anerkannten Organisation ausgestellten
Stammbaumes nicht als Pitbulls betrachtet.
Diese Regelung gilt auch für Fila Brasilieros, Dogo Argentinos und
Mastino Napolitanos.
Weitere Informationen:
Generalkonsulat des Königreichs der Niederlande in Frankfurt am Main
Barckhausstr. 10, 5. Etage
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 069 971 201-0
Fax: 069 971 201-55
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Norwegen
Die Tiere müssen bei der Einreise von einer tierärztlichen
Bescheinigung mit Unterschrift eines praktischen Tierarztes begleitet
sein.
Ein Hund muss bei der Einreise mindestens 7 Monate, eine Katze muss
mindestens 16 Monate alt sein.
Die tierärztliche Bescheinigung besteht aus der Gesundheitsbescheinigung
(Teil 1) und der Impfbescheinigung (Teil 11).
Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal 10 Tage für die Einreise gültig
und muss von einem Tierarzt unterschrieben sein.
Die Bescheinigung dient zum Nachweis darüber, dass das Tier keine
ansteckenden Krankheiten hat und dass eine Behandlung gegen Bandwürmer
(Echinococcus multilocularis) durchgeführt worden ist. Im Laufe der
ersten 7 Tage nach Ankunft in Norwegen muss das Tier nochmals von einem
Tierarzt gegen Bandwürmer behandelt werden.
Die Impfbescheinigung wird auf Grundlage der originalen Impf- und
Blutprobendokumente ausgeschrieben und soll von einem Tierarzt
vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
Die Impfbescheinigung ist genauso lange gültig wie die Impfungen bzw.
die Ergebnisse der Blutuntersuchungen.
Tollwut:
Hunde müssen bei der ersten Impfung mindestens drei Monate alt sein,
Katzen mindestens 12 Monate.
Die Blutprobe zur Kontrolle der Tollwutantikörpertiter kann frühestens
120 Tage und spätestens 365 Tage nach der zuletzt durchgeführten
Tollwutimpfung vorgenommen werden.
Die Blutentnahme muss durch einen Tierarzt erfolgen und von einem
anerkannten
Labor* ausgewertet werden.
Die Probe muss mindestens einen Antikörpertiter von 0,5 IU/ml Serum
zeigen.
Falls das Tier diesen Antikörpertiter nicht erreicht, muss die
Tollwutimpfung nochmals durchgeführt werden.
Eine zweite Blutentnahme kann dann allerdings wieder erst nach
frühestens 120 Tagen erfolgen.
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass bei jungen Hunden die
erforderliche Titerhöhe nicht erreicht wird.
Eine 2-malige Impfung im Abstand von 4 Wochen ist daher bei jungen
Hunden, die nach Skandinavien reisen sollen, empfehlenswert.
Hunde müssen innerhalb von 365 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen
Leptospirose geimpft worden sein (oder es ist eine Blutprobe zu
untersuchen).
Staupe:
Hunde müssen innerhalb von 730 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen
Staupe geimpft worden sein.
Die Erstimpfung gegen Leptospirose und Staupe muss bei Einreise
mindestens 30 Tage zurückliegen.
Bei Wiederholungsimpfungen bestehen keine Wartezeiten.
Identifikation:
Durch eine lesbare Tätowierung oder durch einen implantierten Mikrochip.
Die Identitätsnummer muss in sämtlichen Impfbescheinigungen und in dem
Blutprobenergebnis des untersuchenden Labors angegeben sein.
Mikrochip sollte ISO-Standard besitzen, ansonsten muss eigenes Lesegerät
mitgeführt werden.
Erklärung, dass das Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort
außerhalb der EU/EFTA Staaten gehalten wurde.
Pitbullterrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero oder
Kreuzungen mit diesen dürfen nicht nach Norwegen eingeführt werden.
Bei Hunderassen, die mit den angeführten verwechselt werden können (z.
B. American Staffordshire Terrier), muss mit der Stammtafel nachweisbar
sein, dass das Tier nicht von einer dieser Rassen stammt.
Achtung:
Für die Wiedereinreise nach Deutschland also die Heimreise sind die
Bestimmungen erheblich verschärft worden!
Das Tier muss noch in Deutschland rechtzeitig vor der geplanten Reise
gegen Tollwut geimpft werden und es muss noch in Deutschland (von einem
zugelassenen Labor) eine Tollwut-Antikörperbestimmung aus dem Blut des
Tieres vorgenommen werden.
Die Blutuntersuchung soll frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung
durchgeführt werden.
Im blauen EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
- Tollwutimpfung Ergebnis der Blutuntersuchung
- Kennzeichnung (Mikrochip oder Tätowierung
Weitere Informationen:
unter:
http://www.norwegen.org/cgi-bin/wbch3.exe?p=2360
Königlich Norwegische Botschaft
Rauchstr. 1
10787 Berlin
Telefon: 030 505050
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Österreich
Tierärztliche Tollwutimpfbescheinigung bei Hunden und Katzen älter
als 12 Wochen.
Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgen und
darf nicht älter als 12 Monate.
LEINEN- UND/ODER MAULKORBPFLICHT
Im Ortsgebiet besteht Leinen- ODER Maulkorbpflicht.
Bei Bedarf, jedenfalls aber an Haltestellen, in öffentlichen
Verkehrsmitteln, in Schulen und Kindergärten, auf Kinderspielplätzen
sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z. B. in Einkaufszentren,
Badeanlagen und bei Veranstaltungen besteht Leinen- UND Maulkorbpflicht.
Weitere Informationen:
Österreichische
Botschaft Berlin
Stauffenbergstraße 1
10785 Berlin
Tel: +49-(0)30-20287-0
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Polen
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, das spätestens 30 Tage vor
Abreise ausgestellt werden sollte, sowie Bestätigung über Abstammung und
Herkunft aus einem tollwutfreien Land oder Gebiet.
Die Tollwutimpfung muss mindestens vor 30 Tagen und höchstens vor 12
Monaten durchgeführt worden sein.
Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht.
Hunde dürfen weder in Restaurants, noch an Strände, noch in Bussen des
öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden.
Mit der Staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen Hunde jedoch
mitgenommen werden.
Weitere Informationen:
Botschaft Portugal :
http://www.botschaftportugal.de/de/index.html
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Rumänien
Eine Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat aber höchstens 12 Monate
bei Hunden und 6 Monate bei Katzen zurückliegen.
Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 7 Tage) ist
ebenso erforderlich.
Achtung:
Für die Wiedereinreise nach Deutschland also die Heimreise sind die
Bestimmungen erheblich verschärft worden!
Das Tier muss noch in Deutschland rechtzeitig vor der geplanten Reise
gegen Tollwut geimpft werden und es muss noch in Deutschland (von einem
zugelassenen Labor) eine Tollwut-Antikörperbestimmung aus dem Blut des
Tieres vorgenommen werden.
Die Blutuntersuchung soll frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung
durchgeführt werden.
Im blauen EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
- Tollwutimpfung Ergebnis der Blutuntersuchung
- Kennzeichnung (Mikrochip oder Tätowierung)
Weitere Informationen:
Botschaft Rumänien,
Dorotheenstr. 62-66, 10117 Berlin
Telefon:(030) 2123 92 02
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Russische Föderation
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage.
Achtung:
Für die Wiedereinreise nach Deutschland also die Heimreise sind die
Bestimmungen erheblich verschärft worden!
Das Tier muss noch in Deutschland rechtzeitig vor der geplanten Reise
gegen Tollwut geimpft werden und es muss noch in Deutschland (von einem
zugelassenen Labor) eine Tollwut-Antikörperbestimmung aus dem Blut des
Tieres vorgenommen werden.
Die Blutuntersuchung soll frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung
durchgeführt werden.
Im blauen EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
- Tollwutimpfung Ergebnis der Blutuntersuchung
- Kennzeichnung (Mikrochip oder Tätowierung)
Weitere Informationen:
Botschaft der Russischen Föderation
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Telefon:030/2291110
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Schweden
Einfuhrerlaubnis:
Das Tier benötigt eine Einfuhrerlaubnis, die beim
Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket)
Unterabteilung für ansteckende Tierkrankheiten
SE-55182 Jönköping
Schweden
zu beantragen ist.
Der Tierhalter muss für die Einfuhr eines Hundes registriert sein und
hierfür eine Genehmigungsgebühr von 400 Schwedischen Kronen bezahlen.
Zahlungsbeleg, Angabe von Namen, Adresse, Tierart,
Identifikationskennzeichnung des Tieres, Absenderland sowie Zeitpunkt
der Einfuhr sind an das Amt mindestens 30 Tage vor Einreise zu senden.
Mit diesem Beleg können bis zu 10 Tiere innerhalb eines Jahres
eingeführt werden.
Ein Hund muss bei der Einreise mindestens 7 Monate, eine Katze
mindestens 16 Monate alt sein.
Entwurmung auf Zwergbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen
Tierarzt mit Praziquantel innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise.
Eine Dokumentation in Form eines Passes, in dem der zuständige Tierarzt
alle notwendigen Massnahmen notiert, ist notwendig.
Es besteht Leinenpflicht
Tierärztliches Gesundheitszeugnis:
Die Identitätskennzeichnung des Tieres muss vor der Impfung durch
Tätowierung oder Mikrochip erfolgen.
Die ldentitätsnummer muss in allen Impfbescheinigungen sowie im
Blutprobenergebnis des Labors angegeben sein.
Tierärztliche Impfbescheinigung:
Tollwut:
Impfung darf nicht älter als ein Jahr und 45 Tage sein.
Beim Hund ist eine Tollwutimpfung, die vor einem Alter von 3 Monaten und
bei der Katze, die vor einem Alter von 12 Monaten durchgeführt wurde,
nicht gültig.
Blutproben für den Tollwutantikörpertest sind
erforderlich
Leptospirose (Hund):
Impfung darf nicht länger als ein Jahr und 45 Tage zurückliegen.
Staupe (Hund):
Impfung darf nicht länger als zwei Jahre und 45 Tage zurückliegen. Bei
der Erstimpfung muss der Hund mindestens 8 Wochen alt sein.
Verbotene Rassen: Pittbullterrier
Weitere Informationen:
Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft:
http://www.sjv.se/net/SJV/Home
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Schweiz
Ein tierärztliches Tollwutimpf- und Gesundheitszeugnis ist
erforderlich.
Die Impfung sollte mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate zuvor
erfolgt sein.
Für nachweislich nachgeimpfte Tiere ist die Wartefrist von 30 Tagen
nicht erforderlich.
Ohne Tollwutimpfzeugnis dürfen Hunde im Alter bis zu 5 Monaten, wenn sie
von einem tierärztlichen Gesundheitszeugnis begleitet sind, eingeführt
werden.
Beim Durchreiseverkehr mit der Bahn oder im Luftverkehr ohne
Zwischenaufenthalt ist kein Tollwutimpfzeugnis erforderlich.
Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Rute ist verboten,
wenn die Tiere jünger als 5 Monate alt sind.
Dies gilt nicht bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in der Schweiz.
Achtung: auch in der Schweiz gibt es Rassehundelisten, die in
jedem Kanton anderst sein können.
Deshalb bitte vor der Einreise genau Informieren beim Bundesamt für
Veterinärwesen Schweiz einholen:
Tel. 031 323 30 33 (info)
Hier bekommen Sie nötigenfalls auch die Direktwahl für den Zuständigen
des jeweiligen Kantons.
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Tschechische Republik
Ein tierärztliches Gesundheitszeugnis ist in den internationalen
Impfpass einzutragen.
Das Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 3 Tage sein.
Zusätzlich besteht Leinen- und Maulkorbzwang in öffentlichen
Verkehrsmitteln und öffentlich zugänglichen Plätzen.
Weitere Informationen:
unter:
http://old.mzv.cz/wwwo/?zu=berlin
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Serbien - Montenegro
Tierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis sind erforderlich.
Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein und
darf bezüglich der Tollwutimpfung nicht älter als 6 Monate sein.
Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen
sein.
Achtung:
Für die Wiedereinreise nach Deutschland also die Heimreise sind die
Bestimmungen erheblich verschärft worden!
Das Tier muss noch in Deutschland rechtzeitig vor der geplanten Reise
gegen Tollwut geimpft werden und es muss noch in Deutschland (von einem
zugelassenen Labor) eine Tollwut-Antikörperbestimmung aus dem Blut des
Tieres vorgenommen werden.
Die Blutuntersuchung soll frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung
durchgeführt werden.
Im blauen EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
- Tollwutimpfung Ergebnis der Blutuntersuchung
- Kennzeichnung (Mikrochip oder Tätowierung)
Weitere Informationen:
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SERBIEN
Taubert Strasse 18
D-14193 BERLIN
Phone +4930 / 895-77-00, 895-77-0222
Telex: 304-652
Fax: 825-22-06
E-mail:
info@botschaft-smg.de
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Slowenien
Internationaler Impfpass mit tierärztlichem Gesundheitszeugnis, das
nicht älter als 14 Tage sein sollte, sowie Tollwutimpfbescheinigung
erforderlich.
Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 15 Tage alt sein und
maximal 1 Jahr zurückliegen. Hunde müssen zusätzlich gegen Staupe
geimpft sein.
Diese Impfung muss mindestens 15 Tage und darf höchstens 1 Jahr
zurückliegen.
Es muss bestätigt sein, dass die Hunde gesund sind und keine
Krankheitserscheinungen zeigen.
Leinenpflicht für Hunde besteht auf allen öffentlichen Flächen,
Maulkorbpflicht jedoch nur in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Der Eintritt der Hunde in die meisten öffentlichen Gebäude, Geschäfte
und Restaurants ist nicht gestattet.
Ausnahme sind jedoch Führhunde für Invaliden, denen der Eintritt in alle
Gebäude und Verkehrsmittel gestattet ist.
Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht für diese Hunde
nicht.
Weitere Informationen:
Botschaft der Republik Slowenien
Ort Berlin
PLZ 10117
Telefon 030-20 61 45 0
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Slowakische Republik
Hunde sind gegen Tollwut, Staupe, infektiöse Hepatitis und
Parvovirose zu impfen, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie.
Die Impfung sollte mindestens 1 Monat und höchstens 12 Monate
zurückliegen und ist mit dem tierärztlichen Gesundheitszeugnis in den
Internationalen Impfpass einzutragen.
Das Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 3 Tage sein.
Weitere Informationen:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Dr. Jochen Trebesch, a.o. und bev. Botschafter
Ort Pressburg
Telefon +421-2-59 20 44 00
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Spanien
Für Hunde ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter
als 10 Tage erforderlich, sowie ein internationaler Impfpass, aus dem
hervorgehen muss, dass das Tier gegen Tollwut geimpft wurde.
Die Tollwutimpfung muss bei der Einreise mindestens 1 Monat zurückliegen
und darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Hunde und Katzen unter 3 Monaten sind von der Impfpflicht befreit.
Weitere Informationen:
Presse und Informationsamt der Botschaft von Spanien
Lichtensteinallee 1 - 10787
Berlin - Deutschland
Tel.: + 49 (0) 30 - 254 0 07- 215
Fax: + 49 (0) 30 - 254 0 07- 216
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Türkei
Vor einer vorübergehenden Einreise zusammen mit dem Tierhalter sind
Hunde, die älter als drei Monate sind, mindestens 15 Tage vor der
Einreise gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis, Leptospirose sowie
Tollwut und Katzen gegen Tollwut zu impfen.
Diese Impfungen müssen in den Impfpass des Tieres eingetragen sein.
Die Immunitätsdauer zuvor im Impfpass eingetragener Impfungen darf nicht
überschritten sein.
Für die Tiere muss bis 15 Tage vor der Einreise ein tierärztliches
Gesundheits- und Impfzeugnis ausgestellt und bei der Einreise in die
Türkei den Amtstierärzten am Zoll vorgelegt werden.
Achtung:
Für die Wiedereinreise nach Deutschland also die Heimreise sind die
Bestimmungen erheblich verschärft worden!
Das Tier muss noch in Deutschland rechtzeitig vor der geplanten Reise
gegen Tollwut geimpft werden und es muss noch in Deutschland (von einem
zugelassenen Labor) eine Tollwut-Antikörperbestimmung aus dem Blut des
Tieres vorgenommen werden.
Die Blutuntersuchung soll frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung
durchgeführt werden.
Im blauen EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
- Tollwutimpfung Ergebnis der Blutuntersuchung
- Kennzeichnung (Mikrochip oder Tätowierung)
Weitere Informationen:
Generalkonsulat Republik Türkei
Zeppelinallee 17
60325 Frankfurt
069 71377-3
069 779254 - Fax
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Ukraine
Tollwutschutzimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis -
beides eingetragen im Internationalen Impfpass.
Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgen und darf
höchstens 1 Jahr alt sein.
Weitere Informationen:
Botschaft der Ukraine
Telefon 030 - 28887220
Fax 030 - 28887163
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Ungarn
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 7 Tage, und
Tollwutimpfbescheinigung erforderlich.
Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 1 Monat zurückliegen - für
die Wiedereinreise nach Deutschland darf das Impfdatum maximal 1 Jahr
zurückliegen.
Die Impfung gegen Staupe ist vorgeschrieben und muss entweder im
Gesundheitszeugnis oder im Internationalen Impfpass vermerkt sein.
Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten.
Auf öffentlich zugänglichen Plätzen besteht Leinenzwang, in öffentlichen
Verkehrsmitteln auch Maulkorbpflicht.
Kampfhunde (Bullterrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu, Argentinische Dogge,
Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero und Bandog) dürfen nicht eingeführt
werden, ausser wenn sie kastriert sind.
Weitere Informationen:
Botschaften Ungarn
Taubenstr. 20
10117 Berlin
030/3941385
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USA (Vereinigte Staaten von Amerika)
Hunde müssen bei der Einreise frei von auf den Menschen übertragbaren
Krankheiten sein.
Hunde müssen 7-10 Tage vor Abflug in die Vereinigten Staaten im
Heimatland einem praktischen Tierarzt vorgestellt werden, da unbedingt
bei Einreise ein Gesundheitszeugnis erforderlich ist.
Liegt dies nicht vor, trägt der Besitzer die Kosten für weitere
amtstierärztliche Untersuchungen.
Tollwutfreie Staaten wie Hawaii und Guam haben eigene staatliche
Quarantäneregelungen.
Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft
sein, es sei denn, sie sind jünger als 3 Monate oder halten sich seit
mindestens 6 Monaten in einem von der U.S. Public Health Service Behörde
für tollwutfrei erklärten Bezirk auf.
Die Impfung darf bei der Einreise nicht länger als 12 Monate
zurückliegen.
Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird
das Tier an einen Ort nach Wunsch des Besitzers verbracht, wo es
innerhalb von 4 Tagen nach Grenzübertritt geimpft werden und an dem es
30 Tage verbleiben muss.
Liegt die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise zurück, muss das
Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers so lange verbleiben, bis 30
Tage nach der Impfung vergangen sind.
Welpen im Alter unter 12 Wochen können ohne Impfung in die Vereinigten
Staaten einreisen.
Die Tollwutimpfung muss in den Vereinigten Staaten erfolgen, die Tiere
müssen dann mindestens 30 Tage nach erfolgter Impfung an einem Ort nach
Wunsch des Besitzers verbleiben.
Achtung:
Für die Wiedereinreise nach Deutschland also die Heimreise sind die
Bestimmungen erheblich verschärft worden!
Das Tier muss noch in Deutschland rechtzeitig vor der geplanten Reise
gegen Tollwut geimpft werden und es muss noch in Deutschland (von einem
zugelassenen Labor) eine Tollwut-Antikörperbestimmung aus dem Blut des
Tieres vorgenommen werden.
Die Blutuntersuchung soll frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung
durchgeführt werden.
Im blauen EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
- Tollwutimpfung Ergebnis der Blutuntersuchung
- Kennzeichnung (Mikrochip oder Tätowierung)
Weitere Informationen:
Amerikanische Botschaft Berlin
Tel.: (030) 83050
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Zugelassene Labors für die Titer - Bestimmung: