Bei Reisen innerhalb der EU muss der blaue Heimtierausweis / Eu Ausweis
mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem
hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des
Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres
- gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut - mit
einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde.
Auch muss der Ausweis dem Tier eindeutig zugeordnet werden können.
Deshalb ist das Tier mittels Tätowierung (gilt nur noch bis 03.07.2012)
oder mittels eines unter die Haut injezierten Transponders (Mikrochip )
zu kennzeichnen und die Kennzeichnungsnummer in den Ausweis einzutragen.
Zu beachten ist jedoch, dass, wenn ein Transponder nicht den
europäischen Standards (ISO-Norm11784 bzw. Anhang A der ISO-Norm 11785)
entspricht, er mit den vorhandenen Scannern am Flughafen nicht
ausgelesen werden kann. In diesem Fall muss ein eigener, zu den
Transpondern passender Scanner mitgeführt werden.
Der EU-Heimtierausweis kann von jedem niedergelassenen Tierarzt
ausgestellt werden, wenn dieser über die dazu erforderliche behördliche
Ermächtigung verfügt.