Heimtierausweis

 

 

Bei Reisen innerhalb der EU muss der blaue Heimtierausweis / Eu Ausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres - gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut - mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde.

Auch muss der Ausweis dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. Deshalb ist das Tier mittels Tätowierung (gilt nur noch bis 03.07.2012) oder mittels eines unter die Haut injezierten Transponders (Mikrochip ) zu kennzeichnen und die Kennzeichnungsnummer in den Ausweis einzutragen.

Zu beachten ist jedoch, dass, wenn ein Transponder nicht den europäischen Standards (ISO-Norm11784 bzw. Anhang A der ISO-Norm 11785) entspricht, er mit den vorhandenen Scannern am Flughafen nicht ausgelesen werden kann. In diesem Fall muss ein eigener, zu den Transpondern passender Scanner mitgeführt werden.

Der EU-Heimtierausweis kann von jedem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden, wenn dieser über die dazu erforderliche behördliche Ermächtigung verfügt.