Tollwut

 

 

Bestimmt haben Sie auch schon die Veterinärpolizeilichen Hinweisschilder "Tollwutgefährdeterbezirk" oder Tollwutsperbezirk" gesehen.
Der Gesetzgeber trägt damit der Tatsache Rechnung, dass die Tollwut nach wie vor eine der gefährlichsten Virusinfektionen für Mensch und Tier ist.
Empfänglich für die Krankheit sind alle warmblütigen Tiere.

Die Hauptinfektionsquelle sind wildlebende Fleischfresser, in erster Linie Füchse.
In letzter Zeit wurde das Virus aber auch verschiedendlich bei Fledermäusen nachgewiesen.
Tollwutvierenwerden von infizierten Tieren mit dem Speichel ausgeschieden.
Bissverletzungen durch tollwutinfizierte Tiere sind deshalb besonders gefährlich,weil das Virus über Wunden in den Körper gelangt.
Deshalb sollten Sie auch unbedingt vermeiden,besonderst zutrauliche Wildtiere oder zum Beispiel einen überfahrenen Fuchs mit der bloßen Hand zu berühren.

In typischen Fällen verläuft die Tollwut in drei Phasen.

Das erste Anzeichen ist oft eine Verhaltensänderung (scheue Tiere werden zum Beispiel zutraulich).
Im weiteren Verlauf kann es zu Erregungszuständen den (Exzitationsstadium) und schließlich kurz vor dem Tod zu Lähmungen (Paralysestadium) kommen.
Da die Krankheitserscheinung bei Tollwut sehr vielfältig sein können ,wird dringend empfohlen falls Sie selbst oder Ihr Hund Kontakt mit einem tollwutkranken oder verdächtigen Tier hatte ,unverzüglich einen Arzt oder Tierarzt aufzusuchen.

Geimpfte Hunde sind in diesem Fall besser gestellt ,als ungeimpfte Hunde für die eine sofortige Tötung angeordnet werden kann.
Für Auslandsreisen ist zu beachten ,dass die einzelen Ländersogenannte Einreisebestimmungen erlassen haben.In der Mehrzahl der Fälle wird die Einreise mit einem Hund nur dann erlaubt,wenn eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden kann.
Dies muss in der Regel mindestens vier Wochen ,höchstens aber ein Jahr zurück liegen.

"Nähere Auskünfte erteilt Ihnen sicher ihr Tierarzt"