Bestimmt
haben Sie auch schon die Veterinärpolizeilichen Hinweisschilder "Tollwutgefährdeterbezirk"
oder Tollwutsperbezirk" gesehen.
Der Gesetzgeber trägt damit der Tatsache Rechnung, dass die Tollwut nach
wie vor eine der gefährlichsten Virusinfektionen für Mensch und Tier
ist.
Empfänglich für die Krankheit sind alle warmblütigen Tiere.
Die Hauptinfektionsquelle sind wildlebende Fleischfresser, in erster
Linie Füchse.
In letzter Zeit wurde das Virus aber auch verschiedendlich bei
Fledermäusen nachgewiesen.
Tollwutvierenwerden von infizierten Tieren mit dem Speichel
ausgeschieden.
Bissverletzungen durch tollwutinfizierte Tiere sind deshalb besonders
gefährlich,weil das Virus über Wunden in den Körper gelangt.
Deshalb sollten Sie auch unbedingt vermeiden,besonderst zutrauliche
Wildtiere oder zum Beispiel einen überfahrenen Fuchs mit der bloßen Hand
zu berühren.
In typischen Fällen verläuft die Tollwut in drei Phasen.
Das erste Anzeichen ist oft eine Verhaltensänderung (scheue Tiere werden
zum Beispiel zutraulich).
Im weiteren Verlauf kann es zu Erregungszuständen den (Exzitationsstadium)
und schließlich kurz vor dem Tod zu Lähmungen (Paralysestadium) kommen.
Da die Krankheitserscheinung bei Tollwut sehr vielfältig sein können
,wird dringend empfohlen falls Sie selbst oder Ihr Hund Kontakt mit
einem tollwutkranken oder verdächtigen Tier hatte ,unverzüglich einen
Arzt oder Tierarzt aufzusuchen.
Geimpfte Hunde sind in diesem Fall besser gestellt ,als ungeimpfte Hunde
für die eine sofortige Tötung angeordnet werden kann.
Für Auslandsreisen ist zu beachten ,dass die einzelen Ländersogenannte
Einreisebestimmungen erlassen haben.In der Mehrzahl der Fälle wird die
Einreise mit einem Hund nur dann erlaubt,wenn eine gültige
Tollwutimpfung nachgewiesen werden kann.
Dies muss in der Regel mindestens vier Wochen ,höchstens aber ein Jahr
zurück liegen.
"Nähere Auskünfte erteilt Ihnen sicher ihr Tierarzt"