Urlaubsbetreuung

 
 

Von uns vermittelte Tierschutzhunde nehmen wir ab 01.09 2010 zum halben Normalpreis in Urlaubsbetreuung. Leider sind die allgemeinen Kosten so sehr gestiegen, dass wir unseren Kostenlosen Service nicht mehr anbieten können. Wir bitten um Verständnis.

Für alle anderen gilt:
Sie wollen in den Urlaub und wissen nicht wohin mit ihrem Vierbeiner?

Wir bieten Ihnen die Urlaubsbetreuung ihres Vierbeiners an,
auch kurzfristig ist das möglich.

Bei uns leben die Hunde grundsätzlich in der Gruppe, natürlich schauen wir vorab wer zu wem passt.

Die Hunde leben in und mit der Familie, und gehen drei bis vier mal pro Tag Gassi.

Natürlich füttern wir das Futter welches ihr Hund kennt, deshalb bitten wir Sie ihr Futter
für ihren vierbeinigen Freund mitzubringen. Die Menge und die Häufigkeit des Fütterns
wird natürlich mit Ihnen abgesprochen.
Sollte das nicht möglich sein, bekommt ihr Hund von uns hochwertiges Trockenfutter.

Ihr Hund muss aktuell gegen Staupe, Tollwut ect. geimpft sein, dies sichert der Besitzer zu und bringt den Impfausweis mit
wenn er den Hund zu uns in Urlaubsbetreuung gibt.
Ebenso die Telefonnummer und Adresse des bisherigen betreuenden Tierarztes,
Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung, sind ausdrücklich festzuhalten.

 

Die Preise:

7 Euro pro Tag für Hunde bis 40 cm
10 Euro pro Tag für Hunde von 41cm bis 65 cm
15 Euro pro Tag für Hunde von 65 cm bis .........cm

Bei zwei Hunden vom gleichen Besitzer gibt`s die Großpackung :O) ,
das heißt es wird nur der größere der beiden Hunde pro Tag berechnet.

Listenhunde der Hessischen Gefahrenabwehrverordnung nehmen wir nicht in Urlaubsbetreuung.
(Von uns vermittelte Hunde ausgenommen)

Die Hunde sind umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundebesitzer abzuholen, soweit keine Vereinbarung über die Verlängerung getroffen wurde. (Sollte eigentlich klar sein!)

Im Falle der Nichteinhaltung wird dem Hundebesitzer schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen gesetzt, binnen deren der Hund abzuholen ist.
Sollte diese Frist erfolglos verstreichen, gilt der Hund als "ausgesetzt" und geht in unseren Besitz über.
Alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten trägt der Hundebesitzer.

 

Und hier sehen Sie was Ihr Hund macht während Sie im Urlaub sind.:o)